Ursprünglich sollte die Kommunalwahl in NRW zeitgleich mit der Europawahl am 7. Juni statt finden, so die Planung der NRW-Landesregierung aus CDU und FDP. Doch heute entschied das Landesverfassungsgericht, dass dieser Termin nicht rechtens sei. Das Gericht gab damit einer Klage von SPD und Grünen recht. Die Begründung: Die Amtszeit der amtierenden Lokalpolitiker in Städten und Kreisen endet erst im Oktober, so dass zwischen Wahl und Amtsantritt vier Monate gelegen hätten. Das Ergebnis wäre vergleichbar zur „lame duck“ in den USA gewesen. So (lahme Ente) bezeichnet man dort Präsidenten, wenn der Nachfolger schon bestimmt, aber noch nicht vereidigt ist.
Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes steht in einer Reihe von Niederlagen der Regierung. Vier mal war dabei der Innenminister, Ingo Wolf, im Zentrum der Kritik. Dies ist besonders bedenklich, weil er als Innenminister für die Verfassung verantwortlich ist. Sogar aus den eigenen Reihen kommt daher nun Kritik auf. Die politischen Kontrahenten, SPD und Grüne, gehen noch weiter: Sie fordern den Rücktritt von Ingo Wolf.
Neuer Wahltermin der 30. August?
Als neuen Wahltermin favorisieren CDU und FDP nun den 30. August. An diesem Termin findet sonst keine Wahl statt. Der ursprüngliche Gedanke, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und die Kosten zu senken, könnte auch durch einen anderen Termin erreicht werden: Dem 27. September, Tag der Bundestagswahl.
Der 27. September läge zudem näher am Amtsantritt der neuen Bürgermeister und Landräte. Auch aus diesen Gründen tritt die Opposition für dieses Datum als Wahltermin ein. Der NRW-Regierung ist laut eigenem Bekunden jedoch die Gefahr zu groß, die Bundestagwahl könne die Entscheidung bei der Kommunalwahl beeinflussen. Die Kosten für eine separate Kommunalwahl liegen laut Grünen bei ca. 50 Millionen Euro. Die SPD spricht von 42 Millionen.
Ich persönlich glaube nicht, dass eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl die Wahlentscheidung des Einzelnen beeinflussen würde. Lediglich die Wahlbeteiligung wäre höher. Davor scheinen CDU und FDP Angst zu haben, was nicht von Selbstvertrauen spricht. Wenngleich eine mit der Europawahl zusammengelegte Stimmabgabe eine gute Alternative gewesen wäre, finde auch ich, dass vier Monate zwischen Wahl und Amtsantritt zu lange gewesen wäre.
In meinen Augen wäre die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl die beste Alternative. Allen voran, weil sonst zusätzlichen Kosten von über 40 Millionen Euro aufkommen würden. Auch der Gedanke innerhalb kurzer Zeit drei Mal wählen gehen zu dürfen mutet etwas seltsam an. Ein vierter Termin bleibt jedoch aus, denn die Stichwahl bei NRW-Kommunalwahlen wurde von CDU und FDP 2007 abgeschafft. Eigentlich eine Geschichte für sich, wenn man bedenkt, dass bei den letzten Kommunalwahlen in 30(!) Fällen CDU-Kandidaten in der Stichwahl verloren, die im Hauptwahlgang einen Stimmvorsprung hatten!
Twitter und Youtube sind dabei
Auffällig im Umfeld der heutigen Entscheidung ist der Umgang der SPD und Grünen mit neuen Medien. Die Grünen berichteten live via Twitter, auch die SPD äußerte sich hier. Hannelore Kraft, Landesvorsitzende der NRWSPD, meldete sich in einem Youtube-Video zu Wort. Darin fordert sie den Rücktritt von Ingo Wolf und ruft die Bürger auf, für den 27. September als Wahltermin einzutreten.